Home über uns Kurse Leistungen Fahrzeuge Kontakt FAQ Links Impressum
Leistungen der Fahrschule Hammer

Begleitetes Fahren mit 17
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren".
  • Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.
  • Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebens- jahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
  • Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.
Die Begleitpersonen...
  • müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein
  • dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben
zurück

attractive design 2005