- Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren".
- Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.
- Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebens-
jahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
- Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.
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